Der Thüringer Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsrecht ein weiterer Geschlechtseintrag zugelassen werden muss. „Dies ist eine überfällige Entscheidung“, sagt Lauinger. Das Thüringer Justizministerium hatte im Januar dieses Jahres eine die Verfassungsbeschwerde unterstützende Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht abgegeben. Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. „Mit der jetzigen Entscheidung erhalten intergeschlechtliche Personen die Möglichkeit eines gleichberechtigten Eintrages ihres Geschlechts und einen Schutz gegen Diskriminierung. Damit hat die gesellschaftliche Unsichtbarmachung von intergeschlechtlichen Personen ein Ende“, so Lauinger.
Diskriminierung beendet
Der Thüringer Justizminister Dieter Lauinger begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsrecht ein weiterer Geschlechtseintrag zugelassen werden muss.