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Thüringen bündelt Integrationsförderung: Neue Schwerpunkte ab 2026

50/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Das Thüringer Migrationsministerium hat die neuen Förderschwerpunkte für die Integrationsförderung in den Jahren 2026 und 2027 veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für eine gezielte Weiterentwicklung der Integrationsarbeit.

„Integrationswillige dürfen in Thüringen nicht an mangelnden Möglichkeiten scheitern. Deshalb fördern wir bedarfsgerecht konkrete Unterstützung vor Ort und Förderschwerpunkte mit nachhaltigem Effekt. Wir setzen gezielt dort an, wo die Bedarfe in Thüringen am größten sind. Zugleich sorgen wir für eine flächendeckende Erreichbarkeit von Angeboten im gesamten Freistaat“, sagt Migrationsministerin Beate Meißner. Die Integrationspolitik der neuen Landesregierung setze dabei auf zwei zentrale Instrumente: Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Und Integration gelingt am besten durch Arbeit“, ist Meißner überzeugt.

Die neuen Förderschwerpunkte umfassen vier zentrale Bereiche:                                                                                               

  1. Sprache und Sprachförderung – zur Ergänzung und Weiterentwicklung bestehender Sprachförderstrukturen, insbesondere in Regionen mit unzureichenden bundesfinanzierten Angeboten
  2. Stärkung der Arbeitsmarktorientierung von Integrationsangeboten und -strukturen – zur besseren Nutzung bestehender Unterstützungs- und Fördersysteme sowie zur Qualifizierung von Fachkräften.
  3. Niedrigschwellige Unterstützungs- und Integrationsangebote für Menschen mit psychosozialen Hilfebedarfen – zur Stabilisierung und Förderung kultursensibler Hilfen, auch in Gemeinschaftsunterkünften.
  4. Förderung der Integration von migrantischen Frauen und Kindern – mit Fokus auf Bildungs- und Betreuungszugänge, soziale Netzwerke und Familienunterstützung.

Für überregionale und thüringenweite Projekte wird künftig die flächendeckende Versorgung mit Integrationsangeboten ein wichtiges Förderkriterium sein. Ziel ist eine gleichwertige Unterstützung in allen Regionen Thüringens, durch die Einbindung bestehender Strukturen ebenso wie durch den Aufbau neuer Angebote in bislang unterversorgten Gebieten.

Die künftige Projektförderrichtlinie Integration und migrationsspezifische Sozialberatung wird gerade erarbeitet. Damit sollen Förderverfahren vereinheitlicht, Synergien geschaffen und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Geplant ist, dass sie zur Jahresmitte 2026 in Kraft tritt. Kommunen erhalten neben der Sozialberatung die Möglichkeit, die lokalen und regionalen Förderbedarfe vor Ort zu priorisieren.

„Die Integration vor Ort braucht die Erfahrung der Kommunen und die Vernetzung in der Region“, so Meißner. „Deshalb ist es uns wichtig, sie künftig noch stärker in die Förderentscheidungen einzubeziehen. Integration gelingt am besten in enger Abstimmung zwischen Land, Kommunen und Trägern. Das große Engagement der Beteiligten zeigt, wie lebendig die Integrationsarbeit in Thüringen ist.“

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