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Daten besser schützen

22/2018

Der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger äußert sich anlässlich des Datenschutzskandals des sozialen Netzwerks Facebook besorgt über das Ausmaß der betroffenen Daten und die Informationspolitik der Plattform gegenüber den Benutzerinnen und Benutzern.

Der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) äußert sich anlässlich des Datenschutzskandals des sozialen Netzwerks Facebook besorgt über das Ausmaß der betroffenen Daten und die Informationspolitik der Plattform gegenüber den Benutzerinnen und Benutzern. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen, selbst über die Verwendung seiner Daten zu bestimmen, ist ein hohes Gut und darf nicht verletzt werden“, sagt Lauinger und rät Userinnen und Usern von sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel Facebook, beim Verwenden und Einstellen von persönlichen Daten besonders achtsam zu sein. „Ich empfehle jedem, zumindest die persönlichen Nutzereinstellungen des Accounts zu überprüfen und entsprechend anzupassen.“ Lauinger hatte bereits im vergangenen Jahr anlässlich der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass mit einer zunehmenden Verwertung und Kommerzialisierung von personenbezogenen Daten in der digitalen Welt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiter geschwächt wird. Daher forderten die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder, das Augenmerk vorrangig darauf zu richten, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher hinsichtlich der Preisgabe ihrer Daten – beispielsweise durch das in der Datenschutz-Grundverordnung angelegte Koppelungsverbot – zu stärken und der Kommerzialisierung von hochsensiblen Daten aus dem persönlichen Lebensbereich klare Grenzen zu setzen. Darüber hinaus hat sich Lauinger im Einvernehmen mit seinen Länderkolleginnen und -kollegen schon damals besorgt über den Einfluss von Algorithmen auf die Lebensgestaltung der Internetnutzer gezeigt. Deshalb forderte die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) der Länder schon im Frühjahr 2017, dass die Ergebnisse der Algorithmen transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar sein müssen. In diesem Zusammenhang wurde der Bund aufgefordert, zeitnah die Einrichtung und Ausgestaltung einer Kontrollinstanz für Algorithmen zu prüfen. Lauinger: „Es ist erfreulich, dass die neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz dieses Anliegen der VSMK nunmehr zügig aufgreifen möchte.“

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