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Bundesrat: Thüringen für Pflicht zur Lebensmittelspende

49/2019
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

„Wir brauchen endlich eine gesetzliche Verpflichtung des Handels, genießbare, einwandfreie Lebensmittel, deren Verkauf nicht mehr vorgesehen ist, an gemeinnützige Organisationen zu spenden“, sagt der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Freistaat ist Mitantragsteller eines entsprechenden Entschließungsantrags aus Hamburg, der am Freitag im Bundesrat diskutiert wird.

„Die Erfahrungen zeigen, dass das derzeit in Deutschland auf Freiwilligkeit basierende System für Spenden von Lebensmitteln nicht ausreicht, um das Ziel der UNO einer Halbierung der Lebensmittelverluste bis 2030 zu erreichen“, so Lauinger. „Gerade im Handel, wo der Anteil an vermeidbaren Verlusten besonders hoch ist, muss endlich gesetzgeberisch eingegriffen werden.“ In diesem Segment kommt hinzu, dass die Produkte überwiegend in konsumfertiger Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand abgegeben werden können.

Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) aus dem Jahr 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall, davon wären bereits heute zehn Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Primärproduktion über die Verarbeitung, Lagerung und den Handel bis hin zu den Endverbrauchern. Rund 14 Prozent der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels aufgrund von Verteilungsverlusten.

„Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung stellt eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung dar“, sagt Lauinger. „Gründe für den Verlust im Handel sind vor allem Marketingentscheidungen der Händler und Konsumentenerwartungen an Frische, Verfügbarkeit, Optik und Textur der Lebensmittel.“ Seit 1993 sammeln die heute mehr als 940 gemeinnützigen Tafeln in Deutschland nicht mehr für den Verkauf vorgesehene, jedoch noch verzehrfähige Lebensmittel und verteilen diese an 1,5 Millionen bedürftige Menschen. „Dennoch finden viel zu viele Lebensmittel aus dem Handel ihr Ende in einer Mülltonne“, so der Minister.

Die Justizminister- sowie die Verbraucherschutzministerkonferenzen haben sich im Frühjahr 2019 mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befasst und für eine verstärkte Abgabe von noch verwertbaren Lebensmitteln ausgesprochen. Rechtliche Regelungen, die auf eine Reduzierung von Lebensmittelverschwendung abzielen, wurden beispielsweise 2014 in Frankreich, 2016 in Italien und 2019 in Tschechien verabschiedet. Frankreich plant mittlerweile eine Erweiterung der gesetzlichen Verpflichtung zu Spenden von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen auch auf die Bereiche Gastronomie und Lebensmittelindustrie.

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