Migrationsminister Dirk Adams kommentiert: „Es ist von herausragender Bedeutung für alle Asylsuchenden in unserem Land, dass der Bundesrat heute die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und die Beschleunigung der Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren und beschlossen hat. Beides sind wichtige Meilensteine für alle diejenigen, die in Deutschland Schutz suchen und hier Asyl beantragt haben. Mit dem heutigen Tag wird für die Asylverfahren ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Deutschland erkennt die Realität an, wir sind ein Einwanderungsland.“
Minister Adams zum Chancen-Aufenthaltsgesetz: „Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht eine echte Willkommenskultur. Es wird dafür sorgen, dass viele Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, herauskommen aus der fatalen Ungewissheit, zu der die Kettenduldungen geführt haben. Die Teilnahme an Integrationskursen von Anfang an ist zudem ein wichtiger Schritt nicht nur zur Integration der Asylsuchenden, sondern auch zur gerade so wichtigen Fach- und Arbeitskräftesicherung für Deutschland.“
Minister Adams zu Beschleunigung der Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren: „Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren bedeutet deutlich schnellere Klarheit über den Asylstatus statt jahrelanger kräftezehrender Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren für Asylsuchende. Mit der behördenunabhängigen Verfahrensberatung erhalten Asylsuchende endlich die Unterstützung, die sie individuell benötigen. Der Ausgang eines Asylverfahrens darf nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland der Antrag gestellt wird.“
Zum Hintergrund:
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht es Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse, ein Identitätsnachweis, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Andere, bereits bestehende Bleiberechte werden erweitert. So erhalten Erwachsene statt nach acht bereits nach sechs Jahren, Familien statt nach sechs bereits nach vier Jahren das Bleiberecht für so genannte gut Integrierte, wenn sie die Voraussetzungen nach § 25b AufenthG erfüllen. Gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene sollen nun bereits nach drei statt bisher vier Jahren und bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Und nicht zuletzt sollen Integrationskurse und Berufssprachkurse zukünftig grundsätzlich allen Asylbewerberinnen und Asylbewerber von Anfang an zugänglich sein.
Das zweite Gesetz, das der Bundesrat heute auf den Weg gebracht hat, betrifft die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren umfasst die Abschaffung der anlasslosen Widerrufsprüfung, eine behördenunabhängige Verfahrensberatung und die Einführung einer Tatsacheninstanz beim Bundesverwaltungsgericht. Dies wird dazu führen, dass die asylbezogene Rechtsprechung durch eine obergerichtliche Rechtsprechung vereinheitlicht wird und dadurch Asylgerichtsverfahren letztlich beschleunigt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Abschaffung der Regelüberprüfung von Asylentscheidungen zugunsten einer anlassbezogenen Widerrufs- und Rücknahmeprüfung. Und nicht zuletzt werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung geregelt.