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BGH verpflichtet Immobilienmakler

41/2017

Der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu mehr Transparenz über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen.

Der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu mehr Transparenz über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen. „Mit seinem Urteil schafft der BGH nunmehr Klarheit, dass auch Immobilienmakler verpflichtet sind, in Anzeigen maßgebliche Informationen zum Energieverbrauch anzugeben.“ Das Grundsatzverfahren hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in mehreren Klagen gegen Zeitungsanzeigen von Immobilienmaklern in Gang gebracht, bei denen maßgebliche Informationen des Energieausweises fehlten. Bisher ergab sich ausdrücklich nur für Verkäufer und Vermieter von Immobilien eine derartige Verpflichtung aus der Energieeinsparverordnung (EnEV). „Die Regelung der EnEV steht damit nicht im Einklang mit einer EU-Richtlinie. Diese Richtlinie fordert umfassende Transparenz über den Energiebedarf bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen“, so Minister Lauinger zur Entscheidung des BGH. „Es ist ein gutes Urteil, das dem Verbraucherschutz zu Gute kommt und diesen stärkt. Die meisten Immobiliengeschäfte werden durch Makler auf dem Immobilienmarkt beworben und abgewickelt. Der energetische Zustand einer Immobilie stellt ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zum Pro oder Contra dar. Entsprechend bedeutend ist diese Information für Verbraucherinnen und Verbraucher“, so der Minister abschließend.

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