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Bei Glyphosat muss Vorsorgeprinzip gelten

52/2017

Thüringens Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger kritisiert, dass die EU die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat um fünf Jahre verlängert hat.

Thüringens Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisiert, dass die EU die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat um fünf Jahre verlängert hat. „Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, denn die Folgen des Einsatzes sind weiter nicht geklärt. Daher muss das Vorsorgeprinzip Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben“, so Lauinger. Glyphosat steht wegen seiner Wirkungen auf Pflanzen und Tiere, aber auch wegen des Verdachts, Krebs zu erregen, in der Kritik. Rückstände davon wurden wiederholt in Lebensmitteln gefunden. Das Bundesumweltamt kritisiert den Einsatz des Mittels auch, weil die Vernichtung von Kräutern und Gräsern auf Ackerflächen Insekten und Feldvögeln großflächig die Lebensgrundlage entzieht. Auch das Europaparlament hatte sich im Oktober dafür ausgesprochen, Glyphosat nur noch sehr eingeschränkt zuzulassen und bis 2022 schrittweise zu verbieten. Nun können die Einzelstaaten den Einsatz noch verbieten. „So lange das Mittel und die Folgen seines Einsatzes nicht umfassend bewertet sind, sollte es nicht zugelassen werden“, sagt Lauinger. „Wer es ernst mit dem Verbraucherschutz meint, muss zuerst Klarheit schaffen, ob Belastungen entstehen. Bis die endgültige Bewertung vorliegt, sollte das Mittel nicht eingesetzt werden.“

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