„Thüringen hat in rechtmäßiger Weise von der im Bundesrecht bestehenden Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission Gebrauch gemacht“, so Adams weiter. Das Bundesrecht lässt eine Entscheidung über Härtefälle zu, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines Ausländers in Deutschland rechtfertigen.
„Dieses auf Bundesrecht beruhende Verfahren hat sich bewährt“, betont Adams. „Nicht nur Thüringen, sondern alle Bundesländer haben ein solches Gremium. Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen in Einzelfällen stellt auch einen Akt der Menschlichkeit dar – dessen Rechtmäßigkeit der Verfassungsgerichtshof heute bestätigt hat. Dies ist ein gutes Zeichen im Sinne der Humanität.“