Zu diesem Zweck wird das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) einen beteiligungsorientierten Diskussionsprozess im Landesintegrationsbeirat anstoßen, um gemeinsam mit den Akteuren des Beirates bis August 2024 Eckpunkte für ein solches Integrations- und Teilhabegesetz zu erarbeiten. Die erste Tagung des beratenden Gremiums der Landesregierung in Integrationsfragen am 22. Februar soll als Startpunkt für diesen Diskussionsprozess dienen.
Die Ministerin betonte zugleich, dass sie sich auch im Bund dafür stark machen werde, dass eine sichere und beständige Finanzierung entsteht. Außerdem müsse im Land eine noch größere Planungssicherheit für die Projektträger entstehen. „Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass Projektvorhaben und notwendige Maßnahmen auch überjährig ermöglicht werden, um so letztendlich die Planungssicherheit für alle Beteiligten und die Arbeitsbedingungen der dort tätigen Beschäftigten zu verbessern“, so Denstädt.
Der Landesintegrationsbeirat, der 2010 errichtet wurde, ist ein die Landesregierung beratendes Gremium aus Vertretern von Flüchtlingsorganisationen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Industrie und Handwerk, Ausländerbeauftragten, Migranten, kommunalen Spitzenverbänden und Projektträgern im Bereich der Migration und Integration. Dem Landesintegrationsbeirat gehören zudem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die von Integrationsfragen betroffenen Ressorts sowie die Migrationsbeauftragte der Landesregierung an.
Der Beirat hat die Aufgabe, die Landesregierung in allen Fragen der Integration zu beraten und zur Fortschreibung der integrationspolitischen Leitlinien beizutragen. Dabei kann er auch selbst Vorschläge zu Integrationsmaßnahmen vorlegen. Vorsitzende des Landesintegrationsbeirats ist Staatssekretärin Meike Herz (TMMJV).
Seine Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Die letzte Berufungsrunde fand zum 1. Januar 2022 statt. Der Beirat besteht derzeit aus 34 Mitgliedern.