Ab Juni 2026, wenn die weitreichenden Reformen des gemeinsamen europäischen Asylsystems Anwendung finden, werden Griechenland und Italien ihrer Verpflichtung, Geflüchtete, die dort zuerst regierstiert wurden, wieder zurücknehmen, wieder vollumfänglich nachkommen. Beide Länder haben die diesbezüglichen Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung in den vergangenen Jahren nur unzureichend eingehalten. „Deutschland und damit auch Thüringen haben seit Jahren eine überproportionale Last getragen, während bestehende europäische Zuständigkeitsregelungen nicht immer konsequent umgesetzt wurden“, so Meißner.
Aufgrund der seit mehreren Jahren bestehenden Vollzugsdefizite kamen Überstellungen nach Griechenland und insbesondere Italien faktisch zum Erliegen. Auch in den übrigen Verfahren ist eine geringe Erfolgsquote zu verzeichnen. So stellte Thüringen im Zeitraum Januar bis November 2025 insgesamt 1.175 Übernahmeersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten. Hiervon erfolgte in 770 Fällen eine Übernahmezusage; tatsächlich überstellt wurden lediglich 149 Personen.
„Eine verbesserte Kooperation und eine faire Lastenteilung innerhalb der EU können dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen und zugleich Ressourcen zu schonen.“ Meißner hob in diesem Zusammenhang hervor, dass ein funktionierendes europäisches Asylsystem nicht nur die Akzeptanz für die Neuausrichtung der Migrationspolitik fördern, sondern vor allem das Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat stärken kann. „Zudem werden die Städte und Gemeinden, die tagtäglich große Verantwortung tragen, entlastet. Das hat in Thüringen Priorität.“