„Ich freue mich, dass der erste Gesetzentwurf des Justizministeriums in dieser Legislaturperiode erfolgreich das parlamentarische Verfahren absolviert hat“, sagt Justizministerin Beate Meißner. „Ein besonders wichtiger Aspekt des Gesetzes ist, dass die amtsgerichtlichen Zweigstellen in Arnstadt und Bad Lobenstein durch die Verlängerung der Legitimation über die Jahreswende hinaus ihren verfassungsmäßigen Auftrag weiterhin erfüllen können. Wir bleiben dennoch bestrebt, innerhalb der kommenden fünf Jahre die Zweigstellen mit ihren jeweiligen Hauptstellen zusammenzuführen.“
Für die Zweigstelle in Bad Lobenstein lässt sich bereits absehen, dass dies zur Mitte des nächsten Jahres möglich sein wird. Und auch für die Zweigstelle in Ilmenau sucht das Ministerium intensiv nach Lösungsmöglichkeiten. „Oberste Prämisse ist und bleibt es für uns, die Leistungsfähigkeit der Justiz zu bewahren und zu stärken. Zugleich stehen Überlegungen im Mittelpunkt, den Rechtsuchenden den einfachen Zugang zur Justiz zu sichern.“ Dabei muss die demografische Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Gerichtslandschaft im Blick behalten werden.
Der zweite Punkt des Gesetzes ist die Möglichkeit für Rechtspfleger in Thüringen, in gerichtlichen Verhandlungen eine Robe tragen zu können. Dies ist in mehreren Bundesländern bereits umgesetzt. „Die Robe unterstreicht die besondere Rolle von Rechtspflegern als Repräsentanten des Rechtsstaats und symbolisiert deren Neutralität und sachliche Unabhängigkeit. Sie kann – und soll – dazu beitragen, das Ansehen des Berufes in der Gesellschaft zu stärken“, so Meißner.
Ein weiterer Teil des Gesetzes befindet sich noch in Beratung. Dabei geht es um den besseren Schutz von Gerichtsvollziehern bei ihrer Arbeit. „Ihre Tätigkeit findet in einem konfliktbehafteten Umfeld statt, daher hat ihre Sicherheit höchste Priorität“, so Meißner. „Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verdienen unsere Anerkennung und brauchen unsere Unterstützung.“