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Meißner: Einführung der Bezahlkarte voller Erfolg

55/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

„Mit der landesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber konnte eine weitere migrationspolitische Maßnahme der neuen Landesregierung erfolgreich umgesetzt werden, die längst überfällig war. Insgesamt verläuft die Einführung der Bezahlkarte in Thüringen sehr positiv. Größere Schwierigkeiten wurden bislang nicht berichtet“, sagt Migrationsministerin Beate Meißner. „Der Freistaat gehört mit diesem Projekt bundesweit zu den Vorreitern.“

Das Asylbewerberleistungsrecht ist ein Existenzsicherungsrecht und deckt den Bedarf der Leistungsberechtigten ab. Diese in Deutschland gewährte Sozialleistung dient nur dazu, Asylbewerbern das Existenzminimum hier zu sichern. „Die Intention dieser Leistungen ist nicht, dass Gelder in Drittstaaten weiter transferiert werden oder sogar die Schleußerkriminalität gefördert wird. Das Instrument der Bezahlkarte schränkt Überweisungen deutlich ein. Steuergelder können damit nicht mehr so leicht zweckentfremdet ausgegeben werden.“, so Meißner. „Asylbewerber können die Karte für Einkäufe und Dienstleistungen nutzen. Dies erhöht nicht zuletzt die Sicherheit für die Inhaber der Karte.“

Seit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung für die Einführung einer einheitlichen Landesbezahlkarte im Juni 2025 sind bislang insgesamt 17 kommunale Gebietskörperschaften dieser Rahmenvereinbarung beigetreten. Aktuell wird eine Schnittstelle zur Anbindung der Bezahlkarte an kommunale Fachverfahren geschaffen. „Mit der landeseinheitlichen Bezahlkarte und der neuen Schnittstelle können die Abläufe weiter beschleunigt und vereinfacht werden“, sagt Migrationsministerin Beate Meißner. „Somit wird der Verwaltungsaufwand der Kommunen bei der Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich gesenkt. Die Schnittstelle ist dabei eine weitere Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte.“

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