Mit der Änderung des Völkerstrafrechts sollen unter anderem Strafbarkeitslücken geschlossen werden. „Dies betrifft beispielsweise die Aufnahme sexueller Übergriffe, sexueller Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs als Verbrechen in das Völkerstrafgesetzbuch“, sagt Denstädt. „Zudem stärkt der Gesetzentwurf die Rechte von Betroffenen durch Erweiterung der Nebenklagebefugnis und die Gewährung psychosozialer Prozessbegleitung.“ Der Gesetzentwurf sieht die Streichung des Nachfrageerfordernisses beim Tatbestand des Verschwindenlassens sowie Verbesserungen bei der Dokumentation von wichtigen Völkerstrafverfahren und bei den Verdolmetschungen in Gerichtsverhandlungen vor. „Diese Vorschläge begrüße ich ausdrücklich“, so Denstädt. „Mit den vorgesehenen Verbesserungen des Völkerstrafrechts werden wir unsere Beiträge zur Verteidigung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit erweitern können.
Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters, im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann. Seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches 2002 wurden zunächst nur wenige Verfahren vor den Gerichten In den vergangenen Jahren war allerdings eine deutliche Zunahme von Verfahren festzustellen.