„Für Inhaftierte stellt die Freiheitsstrafe einen harten Einschnitt in ihr Leben dar. Sie ist eine Folge des begangenen Unrechts. Als Sanktion dient sie dem Schutz der Gesellschaft, aber auch der Prävention vor weiteren Rechtsverstößen“, sagt Justizministerin Beater Meißner. „Für unser Gemeinwesen ist es von entscheidender Bedeutung, die Gefangenen zu resozialisieren und ihnen Chancen für ein straffreies Leben nach Entlassung zu ermöglichen. Das ist gelebte Prävention und Ausbildungsmöglichkeiten sind hierfür ein zentraler Baustein. Daher wünsche ich den sieben Prüflingen viel Erfolg für die heutige schriftliche und die später folgende IHK-zertifizierte praktische Abschlussprüfung.“
Die Ministerin würdigt das in vier Thüringer Justizvollzugsanstalten für qualifizierungsbereite Gefangene vorgehaltene, resozialisierungsfördernde Berufsbildungsangebot. „Meine Hochachtung und Respekt gilt den Bediensteten und Bildungsträgern, die einen ganz wichtigen Beitrag dafür leisten, die Inhaftierten in ein straffreies Leben zu führen. Schulische und berufliche Qualifizierung der Gefangenen sind eine unverzichtbare Brücke für ein straffreies Leben nach der Haft.“
Das Angebot wird ganz maßgeblich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds-Plus (ESF-Plus) gefördert. Über aus dem ESF-Plus geförderte Berufsbildungsmaßnahmen haben in der JVA Tonna im Jahr 2025 bereits sieben Gefangene die HWK-Gesellenprüfung zum Maler und Lackierer, drei Gefangene den IHK-Facharbeiter zum Industrieelektriker und zwei Gefangene den IHK-Facharbeiter zum Koch bestanden. In beiden Justizvollzugsanstalten haben in 2025 insgesamt 155 Gefangene an ESF-geförderten Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen. Lediglich ein Teilnehmer hat die Maßnahme ohne ein staatlich anerkanntes Zertifikat oder eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers verlassen.