„Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes ist ein Meilenstein für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sei es die kostenlose Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel, die kürzeren Kündigungsfristen, das Recht auf Ausfallentschädigung bei Störung des Anschlusses oder die Verpflichtung zur Bereitstellung einer verständlichen Zusammenfassung in Textform vor Vertragsabschluss – hier ist der Gesetzgeber im Sinne der Stärkung des gesetzlichen Verbraucherschutzes einen großen Schritt in die richtige Richtung gegangen.“
Ebenso wie die Verbraucherzentrale Thüringen sieht Adams jedoch auch Nachbesserungsbedarf, so vor allem beim „Recht auf schnelles Internet“. Hier sei zu vage formuliert, was die neuen Rechte im Konkreten bedeuten und wie sie angesichts der nach wie vor fehlenden Breitband-Anschlüsse vor allem im ländlichen Raum umgesetzt werden sollen. Immerhin könnte das neue Minderungsrecht zumindest ein langfristiger Anreiz für die Anbieter sein, die vertraglich geschuldete Geschwindigkeit zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zur Novellierung des TKG finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Thüringen.