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Thüringen stärkt den Schutz vor digitaler Gewalt – klare Regeln gegen KI-Kinderpornografie und Identitätsmissbrauch

49/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig hat Thüringens Justizministerin Beate Meißner den Schutz vor digitaler Gewalt und Missbrauch zu einem zentralen Thema gemacht. Thüringen setzte sich dabei insbesondere für eine klare Strafbarkeit von KI-generierter Kinderpornografie sowie für einen verbesserten Schutz vor Identitätsmissbrauch im Internet ein.

Klare Regeln gegen KI-generierte Kinderpornografie

„Digitale Gewalt ist reale Gewalt! Wer Kinder in KI-generierten Bildern sexualisiert darstellt, trägt zur Verharmlosung und Normalisierung von Missbrauch bei“, sagte Meißner. „Das Strafrecht muss Schritt halten und deutlich machen: Auch im digitalen Raum gilt der Schutz der Menschenwürde ohne Einschränkung.“

Die Justizministerinnen und Justizminister fordern daher eine Anpassung des Strafrechts, um die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte mittels künstlicher Intelligenz ausdrücklich zu erfassen. Hintergrund ist die zunehmende Nutzung sogenannter KI-Modelle oder LoRAs, mit denen täuschend echte Darstellungen erzeugt werden können, häufig ohne existente Opfer, aber mit gravierender Wirkung. Thüringen unterstützt die Initiative, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und den Ermittlungsbehörden klare Grundlagen für das Vorgehen gegen solche Darstellungen zu geben.

Stärkerer Schutz vor Identitätsmissbrauch

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war der zunehmende Missbrauch personenbezogener Daten und Identitäten im Internet. „Wenn Identitäten im Netz missbraucht werden, kann das für Betroffene existenzielle Folgen haben“, betonte Meißner. „Wir müssen diejenigen besser schützen, die unverschuldet Opfer digitaler Täuschung oder Diffamierung werden.“

Immer häufiger werden Fotos, Namen oder Social-Media-Profile für Täuschungen, Rufschädigungen oder Betrugsversuche verwendet. Die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, das Strafrecht auf bestehenden Handlungsbedarf zu überprüfen, um Identitätsmissbrauch künftig wirksamer zu ahnden.

Weitere Beschlüsse mit Thüringer Unterstützung

Darüber hinaus unterstützte Thüringen Initiativen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität, zur Heraufsetzung der Strafandrohung bei öffentlichen Bedrohungen sowie zum Schutz vor hybriden Bedrohungen durch Desinformation und digitale Einflussnahme. „Ziel aller Beschlüsse ist es, den Rechtsstaat auch in neuen Gefährdungslagen handlungsfähig zu halten und klare Grenzen gegenüber digitaler wie analoger Gewalt zu setzen“, so Meißner.

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