„Thüringen bringt sich mit klaren, praxisnahen Vorschlägen dort ein, wo die Justiz tagtäglich gefordert ist“, sagte Justizministerin Beate Meißner. „Uns geht es um Sicherheit, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit, die im Gerichtssaal genauso wie im Alltag der Menschen spürbar ist.“
Verbesserung der Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität
Auf Thüringens Vorschlag hin wurde eine Neuerung im Umgang mit der Betäubungsmittelkriminalität beschlossen: Bisher gilt nicht in allen Fällen, dass Wiederholungstäter in Untersuchungshaft genommen werden können. „Gefährliche Wiederholungstäter müssen aber in Haft genommen werden können, wenn eine Wiederholungsgefahr vorliegt. Gerade im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität geht es um erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit. Hier müssen Gerichte handlungsfähig sein“, betonte Meißner.
Mehr Rechtssicherheit bei Pflichtverteidigungen
Ein zweiter Thüringer Antrag zielt auf mehr Klarheit bei der nachträglichen Bestellung von Pflichtverteidigern. „Für die effektive Strafverfolgung besteht hier Handlungsbedarf“, so Meißner. Die Länder stellten fest, dass die bisherige Rechtslage zu uneinheitlicher Rechtsprechung führt und waren sich einig, dass eine klare Regelung geschaffen werden muss.
Konsequente Strafverfolgung – Verbesserung der Möglichkeit von Zustellungen
Ebenfalls auf Thüringer Initiative haben sich die Länder mit der Problematik der Zustellungen an Personen ohne festen Wohnsitz beschäftigt. Hintergrund ist, dass sich wohnsitzlose Personen durch die Verweigerung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht bislang unter Umständen mutwillig einer Strafverfolgung entziehen können, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vorliegen. „Schlupflöcher im Rechtssystem für Straftäter sind nicht akzeptabel“, sagte Meißner. Die Länder bitten den Bund, eine gesetzliche Neuregelung zur Sicherstellung der Zustellbarkeit zu prüfen.
Strafrechtlicher Schutz im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Ein weiteres Thüringer Anliegen betrifft den Gebrauch von EC-Karten anderer zu eigenen Zwecken – entgegen der Absprache. Insbesondere ältere Menschen oder andere, die in ihrer Mobilität eingeschränkt und daher auf eine Einkaufshilfe angewiesen sind, sind im Zuge des heute dominierenden bargeldlosen Zahlungsverkehrs zunehmend gezwungen, Dritten ihre Girocard auszuhändigen und die dazugehörige PIN preiszugeben, um Einkäufe nach Ihren Vorgaben im Wege der Nachbarschaftshilfe zu ermöglichen. „Es darf nicht sein, dass es in vielen Fällen straflos bleibt, wenn dies von der beauftragten Person ausgenutzt wird, um sich zu bereichern. Hier geht es um Fairness und Schutz vor Missbrauch“, so Meißner. Die Länder haben sich darauf verständigt, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine klarstellende Regelung zu prüfen.