Einstimmig haben die Justizministerinnen und Justizminister eine Resolution zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland gefasst. Die Justizministerkonferenz verurteilte die terroristischen Angriffe aufs Schärfste und bezeichnete die Taten als das schlimmste Pogrom seit der Schoa. „Es gibt für uns keinen Zweifel am Existenzrechts Israels. Wir werden das jüdische Leben in Deutschland und alle Jüdinnen und Juden konsequent schützen“, so Denstädt dazu. Als Ehrengäste besuchten der Botschafter des Staates Israel in Deutschland, Ron Prosor, und der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, die Konferenz.
Gemeinsam mit Hamburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin hat Thüringen einen Beschluss eingebracht, der Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaats in den Blick nimmt. Im Mittelpunkt stand dabei auch der demographische Wandel in der Justiz. 60 Prozent der Richterinnen und Richter gehen in den nächsten Jahren in Thüringen in Pension. Denstädt dazu: „Wir stellen bereits über den aktuellen Bedarf hinaus ein, um dem Höhepunkt der Ruhestandswelle entgegenzuwirken. Denn eine leistungsfähige Justiz ist für den Erhalt und die Stärkung des gesellschaftlichen Vertrauens in den Rechtstaat und seine Institutionen unerlässlich. Dafür bedarf es Unterstützung vom Bund. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat, verbunden mit einem Digitalpakt, müssen umgesetzt werden.“
Erneut haben sich die Justizministerinnen und -minister mit dem dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Rechtsschutzes gegen digitale Gewalt beschäftigt. Sie sehen Überprüfungsbedarf: „Unter anderem die hohen Kosten der Rechtsdurchsetzung kann Betroffene davon abschrecken, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir brauchen deswegen Lösungen, damit Opfer digitaler Gewalt ihre Ansprüche schnell, leicht und effektiv durchsetzen zu können“, so Denstädt.
Thüringen hatte als Mitantragsteller einen Beschluss zur konsequenten Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten unterstützt. „Angriffe, Bedrohungen und Beleidigungen, denen Mitglieder dieser Gruppe verstärkt ausgesetzt sind, müssen konsequent verfolgt werden“, sagt die Ministerin. In dem Beschluss sprechen sich die Justizministerinnen und Justizminister für eine Stärkung und den Ausbau von Strukturen für die Bekämpfung LSBTIQ*-feindlicher Straftaten sowie die Vertiefung und Ausweitung der – auch länder- und ressortübergreifenden – Netzwerkarbeit aus.
Zudem war Thüringen Mitantragsteller bei einem Beschluss zur Einführung einer Mit-Mutterschaft kraft Gesetzes. „Die Diskriminierung lesbischer Ehen gilt es schnellstmöglich zu beheben – damit die Rechtslage der gesellschaftlichen Entwicklung nicht weiter hinterherhinkt. Dies ist ein erster Schritt hin zu einer echten Ehe für Alle“, sagt Denstädt. Die Jumiko hat den Bundesjustizminister aufgerufen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Seit dem 1. Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts bereits eine zivilrechtliche Ehe eingehen. Jedoch wurden die abstammungsrechtlicher Vorschriften nicht geändert.
Weitere Informationen sowie alle Beschlüsse der Konferenz können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.berlin.de/sen/justv/jumiko/