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Bundesrat berät Chancenaufenthaltsrecht

46/2022
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Heute hat sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht befasst. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung im Aufenthaltsgesetz entfristet werden. Außerdem sollen Ausländerinnen und Ausländer, die sich am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis gibt ihnen die Chance, in dieser Zeit die weiteren Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Migrationsminister Dirk Adams: „Ich freue mich, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates der Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht als Vorhaben der Ampelkoalition vorangebracht wird. In Thüringen hatten wir mit Erlass des TMMJV vom 8. Februar 2022 die Ausländerbehörden bereits gebeten, von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für den betroffenen Personenkreis abzusehen. Das bewährt sich nun, denn Thüringen braucht dringend Zuwanderung.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun im Bundestag beraten und wird daraufhin erneut den Bundesrat im so genannten 2. Durchgang erreichen.

 

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