Migrationsminister Dirk Adams: „Ich freue mich, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates der Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht als Vorhaben der Ampelkoalition vorangebracht wird. In Thüringen hatten wir mit Erlass des TMMJV vom 8. Februar 2022 die Ausländerbehörden bereits gebeten, von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für den betroffenen Personenkreis abzusehen. Das bewährt sich nun, denn Thüringen braucht dringend Zuwanderung.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun im Bundestag beraten und wird daraufhin erneut den Bundesrat im so genannten 2. Durchgang erreichen.