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Meißner: Abschiebungshafteinrichtung hat sich bewährt

45/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

„Die Schaffung einer landeseigenen Abschiebungshafteinrichtung war dringend notwendig!“, erklärt Migrationsministerin Beate Meißner. „Wir haben es geschafft, in wenigen Monaten eine funktionierende Einrichtung aufzubauen, die ihre Aufgabe zuverlässig erfüllt. Hiermit haben wir vor allem unseren kommunalen Ausländerbehörden ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben, um die bestehenden bundesgesetzlichen Möglichkeiten effektiv ausschöpfen zu können. Das entlastet nicht nur die Kommunen, sondern macht unsere Gesellschaft auch ein Stück sicherer.“ Anlass war die heutige Schulungsveranstaltung von Mitarbeitern der Thüringer Ausländerbehörden im Landesverwaltungsamt Weimar.

Zum Stand 27. Oktober waren seit der Eröffnung insgesamt 29 Personen in der Abschiebungshafteinrichtung untergebracht, von denen 19 Personen erfolgreich einer Rückführungsmaßnahme zugeführt werden konnten. Zwischenzeitlich wurde auch die Maximalkapazität von zehn Plätzen bereits ausgeschöpft, aktuell befinden sich acht Personen in der Abschiebungshaft. „Damit hat sich der Bedarf an Abschiebungshaftkapazitäten in Thüringen eindeutig bestätigt,“ bilanziert Ministerin Meißner. Neben Aufnahmeersuchen von bisher elf kommunalen Ausländerbehörden konnten auch Amtshilfeersuchen anderer Bundesländer und der Bundespolizei nachgekommen werden.

„Die effektive Durchsetzung von ausländerbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen in Rückkehrverfahren ausreisepflichtiger Personen sind für das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats unabdingbar. Die Menschen in Thüringen erwarten zu Recht, dass ausreispflichtige Personen konsequent in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden müssen. Das betrifft vor allem Personen, die schwere Straftaten begangen haben oder ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen“, so Meißner. „Die Abschiebungshafteinrichtung leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Hilfreich und zielführend wäre zudem, dass der Bund sein Engagement zur Schaffung der notwendigen rechtlichen Grundlagen für effiziente Rückkehrverfahren intensiviert.“

Bis zur abgeschlossenen Ausbildung neuen Personals arbeiten in der Abschiebungshafteinrichtung übergangsweise freiwillig abgeordnete Justiz- und Polizeivollzugsbedienstete eng und vertrauensvoll zusammen. „In kollegialer Atmosphäre hat sich so bereits nach kurzer Zeit ein gut funktionierendes Team gebildet, dem unser Dank gebührt“, sagt Meißner. Das Thüringer Justizministerium unternimmt derzeit sämtliche Anstrengungen, um die befristeten Abordnungen der Justiz in die Abschiebungshaftreinrichtungen in den Justizvollzugsanstalten auszugleichen. So wurden beispielsweise bereits im laufenden Jahr deutlich mehr Anwärter im mittleren Justizvollzugsdienst eingestellt und es werden momentan weitere Kompensationsmaßnahmen vorbereitet.

 

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