Nicht einverstanden zeigte sich die Ministerin auch mit den geplanten pauschalen Leistungskürzungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Hier müsse der Gesetzgeber in jedem Fall die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums beachten. „Über Grundrechte können wir nicht einfach so hinwegfegen“, so Denstädt.
Dies gelte laut Denstädt auch für völker- und grundrechtlich geschützte Verfahrensrechte. „Die Einführung von Zielvorgaben bei der Bearbeitung von Asylverfahren oder die Einschränkung des Rechtsschutzes sehe ich äußerst kritisch. Wir brauchen Verfahrensbeschleunigungen – dies darf jedoch nicht zulasten rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien oder gar der Menschenrechte gehen.“
Laut der Ministerin bedarf es zur Beschleunigung der Asylverfahren vor allem einer schnellen Digitalisierung der Ausländerbehörden. Dies werde auch immer wieder von der Integrationsministerkonferenz gefordert.
Gleiches gelte für die Anerkennung von Integration als Daueraufgabe und insbesondere die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsmarkt. „Die Integrationsministerinnen und -minister machen Jahr für Jahr auf die Notwendigkeit der vollständigen Abschaffung sämtlicher Arbeitsverbote aufmerksam“, betonte die Ministerin.
Wichtig sei deshalb, dass Thüringen in den Verhandlungen weiter konsequent verlangt habe, die Anstrengungen zu erhöhen, Geflüchtete schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen. „Ich bin froh darüber, dass die Thüringer Landesregierung dies einheitlich bewertet und Thüringen dieses Anliegen erneut im Rahmen einer Protokollerklärung deutlich gemacht hat“, so Denstädt.
Positiv bewertete Denstädt zudem, dass der Bund sich bei der Finanzierung zu einem „atmenden System“ entschlossen habe. „Ein solches System bei der Finanzierung, wie es nun kommen soll, haben wir gerade im Sinne der Kommunen schon lange gefordert“, sagte Denstädt. Es messe die Finanzhilfen endlich nach den tatsächlichen Zahlen der in die Länder kommenden Geflüchteten. Allerdings seien die nun vereinbarten 7.500 Euro pro Asylbewerber deutlich zu gering. „Länder und Kommunen brauchen eine deutlich höhere Entlastung.“
Außerdem verständigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern darauf, dass Asylbewerber mindestens einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen. „Auch das halte ich grundsätzlich für einen guten Weg, wie die Landesregierung im Vorfeld bereits betont hat“, so Denstädt. Es komme jetzt auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Januar bundesweit einheitliche Mindeststandards dazu entwickeln.