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Schulterschluss in Mitteldeutschland: Justizministerinnen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen intensivieren Zusammenarbeit

44/2025
Erstellt von Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Erstmals haben sich die amtierenden Justizministerinnen Prof. Constanze Geiert aus Sachsen, Franziska Weidinger aus Sachsen-Anhalt und Beate Meißner aus Thüringen zu einer mitteldeutschen Justizministerinnenkonferenz getroffen, um aktuelle rechtspolitische Themen zu besprechen.

Die Justizministerinnen Franziska Weidinger aus Sachsen-Anhalt, Beate Meißner aus Thüringen und Prof. Constanze Geiert aus Sachsen bei der mitteldeutschen Justizministerinnenkonferenz (Foto: Jacob Schröter)

Ein zentrales Thema war das Cannabisgesetz. „Die Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Weder ist es gelungen, den illegalen Handel und den Schwarzmarkt einzudämmen, noch konnten Fortschritte bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erzielt werden“, sagte Thüringens Ressortchefin Beate Meißner. „Wir sind deshalb als Ministerinnen der Auffassung, dass das Cannabisgesetz auf den Prüfstand und grundlegend überarbeitet werden muss. Je länger das Cannabisgesetz in der jetzigen Form gilt, umso größer wird der Schaden für die Gesellschaft sein. Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität muss die Strafprozessordnung dringend angepasst und verschärft werden.“

Auch wurde der Umgang mit Trans-Personen im Justizvollzug thematisiert und ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. „Wir setzen uns gemeinsam für eine Reform des Selbstbestimmungsgesetzes ein. Für uns ist klar: Wir müssen Missbrauch verhindern, den sensiblen Bereich des Justizvollzugs schützen und somit einen vernünftigen Ausgleich des Rechts auf Selbstbestimmung sowie den legitimen öffentlichen Sicherheitsinteressen schaffen“, sagte Prof. Constanze Geiert. Die Ministerinnen wollen eine entsprechende gemeinsame Reforminitiative voranbringen.

Unisono wurde von den Ministerinnen betont, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Asylverfahren gestärkt werden muss. „Ziel ist eine zügige, rechtssichere und verlässliche Bearbeitung der stark gestiegenen Zahl von Asylverfahren. Auch die Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen und die damit verbundenen Rückkehrverfahren sind unabdingbar“, sagte Meißner.

Die Ministerinnen haben auch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit der Länder im Bereich des Justizvollzugs vereinbart. Bereits seit 2004 kooperieren Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erfolgreich im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft „Initiative Mitteldeutschland“. „Diese Partnerschaft hat sich bewährt und ist ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche länderübergreifende Zusammenarbeit“, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Weidinger. Neben einem kontinuierlichen Informationsaustausch werden im Justizvollzug regelmäßig gemeinsame Übungen, Fortbildungen und Einsätze durchgeführt – zum Beispiel bei besonderen Sicherheitslagen oder bei der Verlegung gefährlicher Gefangener. Die Justizministerinnen würdigten die engagierte Arbeit aller Bediensteten im Justizvollzug. „Die Frauen und Männer im Justizvollzug in Mitteldeutschland sorgen tagtäglich für Sicherheit und Ordnung, leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Resozialisierung von Gefangenen und tragen damit zum Funktionieren unseres Rechtsstaats bei - dafür gilt allen Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug in Mitteldeutschen Dank und Anerkennung.“

Erklärung der mitteldeutschen Justizministerinnen (PDF)

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