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Thüringer Verfassung garantiert Leben in Freiheit und Würde

44/2023
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Morgen wird das 30-jährige Jubiläum der Thüringer Verfassung begangen. „Sie garantiert den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ein hohes Maß an Freiheit und zugleich die Rechtssicherheit einer Demokratie“, sagt die Thüringer Justizministerin Doreen Denstädt dazu.

1993 hatte der Landtag die Verfassung auf der Wartburg in Eisenach verabschiedet. „Sie erwuchs aus den Leitgedanken der friedlichen Revolution in der DDR und fußt auf den gleichen Prinzipien wie das Grundgesetz der Bundesrepublik“, so die Ministerin. „Sie stellt zum einen nicht nur die verfassungsrechtliche Werteordnung des Freistaates dar, sondern auch einen Wegweiser für das Miteinander der Menschen und der gesellschaftlichen Gruppen“. Die Verfassung bindet das gesamte staatliche Handeln an Recht und Gesetz. „Und sie sorgt für unabhängige Gerichte, die die Freiheitsrechte des Einzelnen im konkreten Fall wahren“, betont Denstädt. Sie mahnt aber auch an, dass die sich aus der Verfassung ergebenden Sicherheiten einer parlamentarisch verfassten und pluralistischen Demokratie nicht selbstverständlich sind. „Dieses Freiheitsangebot wird vermehrt durch undemokratische Gruppen gefährdet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind in allen Bereichen der Gesellschaft gefordert, aktiv und initiativ unser pluralistisches Gemeinwesen mitzugestalten und zu schützen“, so Denstädt.

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