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Stärkung des Beratungsangebots für die Thüringer Verbraucherinnen und Verbraucher

42/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

„In einer zunehmend komplexeren Welt brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher starke Partner, die ihre Interessen vertreten und verteidigen“, sagt Justizministerin Beate Meißner. „Wir werden die Strukturen weiter fördern, die den Menschen mehr Sicherheit verschaffen, sie gut informieren und bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützten.“

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Thüringer Landesregierung die Verbraucherzentrale sowie das bestehende Netz der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung mit einer langfristigen, verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung ausstatten wird. „Denn die Verbraucher benötigen angesichts der immer vielschichtigeren Herausforderungen eine hohe Kompetenz und die Befähigung, in ihrem Alltag selbstbestimmte und für sie passende Entscheidungen zu treffen. Wir handeln dementsprechend.“

Im Entwurf des Doppelhaushalts hat das Verbraucherschutzministerium nun den Ansatz für die Förderung von Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen um gut eine Millionen Euro aufgestockt. „Dieses Geld ist klug investiert, denn unabhängige Studien zeigen, dass jeder in die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung investierte Euro die öffentliche Hand um mindestens die doppelte Summe entlastet. Wichtig ist mir auch, dass die Hilfe direkt bei den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern ankommt und dort wirkt“, so Meißner.

Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts hat die Thüringer Landesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass trotz der komplexer werdenden Fälle in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Thüringen mindestens eine qualitativ hochwertige und unabhängige Beratungsstelle für Verbraucherinsolvenz gewährleistet wird. Eine Änderung der Förderrichtlinie der Verbraucherinsolvenzberatung, die sich gerade noch in Abstimmung befindet, schafft dafür den rechtlichen Rahmen.

Auch die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. wird im Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2026 und 2027 gestärkt, indem unter anderem die Finanzierung der drei neuen Beratungsstellen in Schleiz, Hildburghausen und Sonneberg gesichert wird. „Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen – für bürgernahe Beratung, für gleichwertige Lebensverhältnisse und für einen starken Verbraucherschutz in ländlichen Regionen in Thüringen,“ so Ministerin Meißner. „Vor allem freue ich mich, dass es gelungen ist, für die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Verpflichtungsermächtigungen im Doppelhaushalt zu verankern, so dass die Verbraucherzentrale nun endlich das hat, was sie lange vergeblich gefordert hat: Planungssicherheit für drei Jahre.“

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