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Gesetz zum Schutz von “Whistleblowern“ steht morgen im Bundesrat zur Abstimmung

4/2023
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Morgen steht das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (BR-Drs. 20/23) zur Beratung auf der Tagesordnung des Bundesrats. Erwartet wird eine kontroverse Debatte. Ob das Gesetz die erforderliche Anzahl an Stimmen erhält, die für eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist, ist ungewiss.

Justizministerin Doreen Denstädt: „Es ist wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Denn wir brauchen endlich Schutz und Rechtssicherheit für Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in Deutschland.

Hinweisgebende Personen tragen dazu bei, Missstände aufzudecken und zu beseitigen. In dieser Weise Transparenz herzustellen, liegt letztlich auch im Interesse der betroffenen Institutionen und der Gesellschaft insgesamt.“

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