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„Nie wieder!“ Minister Adams zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

4/2022
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

„Der Gedenktag ist für uns Erinnerung daran, dass wir die Verantwortung haben, dem Vergessen entgegenzuwirken“, so Justizminister Dirk Adams.

Anlässlich des jährlichen Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar begrüßt Minister Adams zudem die Novellierung des Deutschen Richtergesetzes: „Das novellierte Deutsche Richtergesetz sieht seit dem 1. Januar 2022 ausdrücklich vor, dass die Vermittlung der Pflichtfächer im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht erfolgt. Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die ethischen Grundlagen des Rechts und fördern die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts.“

Vor diesem Hintergrund zeigt sich Minister Adams betroffen, dass es Menschen gibt, die auf den sogenannten „Corona-Spaziergängen“ einen gelben Stern mit der Aufschrift „ungeimpft“ tragen. „Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat jüngst berichtet, dass in den vier Thüringer Staatsanwaltschaften die Auffassung besteht, dass die öffentliche Verwendung eines solchen gelben Sterns mit Zusätzen wie ‚ungeimpft‘ oder ähnliches im Einzelfall durchaus den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch in der Variante des Verharmlosens des Holocaust erfüllen kann.“

„Die Thüringer Justiz steht zum Bekenntnis ‚Nie wieder‘, mit dem jährlich der Millionen Opfer des Holocaust gedacht wird“, schließt der Minister.

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