Erneut haben sich die Justizministerinnen und -minister mit den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfen beschäftigt. Einigkeit bestand unter anderem bei der Frage der Überarbeitung der rechtlichen Voraussetzungen für die Telekommunikationsüberwachung bei Sexualstraftaten. „Neben der bisher möglichen Telekommunikationsüberwachung bei gemeinschaftlichen Begehungsweise bei Sexualstraftaten soll zukünftig auch bei Einzeltätern eine Telekommunikationsüberwachung ermöglicht werden“, so Denstädt.
Die Konferenz befasste sich auch mit der Rechtsstaatskampagne von Bund und Ländern zur Förderung der Nachwuchsgewinnung in der Justiz. Diskutiert wurde dabei, wo eine gemeinschaftliche Werbekampagne am besten platziert werden soll, zum Beispiel in den sozialen Medien, Kino oder Radio. Denstädt: „Wir müssen neben den jungen Leuten selbst vor allem auch die Meinungsführer*innen in den Familien erreichen.“ Alle Bundesländer sprachen sich für eine solche Kampagne aus.
Das Strafantragsrecht ab 16 Jahren wurde länger und kontrovers diskutiert. Die Ministerin betonte: „Die Jugendlichen können mit 16 wählen, warum sollten sie keinen Strafantrag stellen können?“ Der Antrag ist knapp gescheitert.
Weitere Informationen und die Beschlüsse finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder.