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Start für eAkte am Oberlandesgericht

39/2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Am Thüringer Oberlandesgericht werden ab dem 28. September elektronische Gerichtsakten (eAkten) eingeführt. Von diesem Termin an erfolgt die Führung der meisten neu anzulegenden Gerichtsakten der Zivilsenate in erstinstanzlichen, aber auch zweitinstanzlichen Verfahren ausschließlich elektronisch. Staatssekretär Sebastian von Ammon wird beim Start in Jena vor Ort dabei sein.

„Diese erste Pilotierung von Verfahren im Instanzenzug ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Thüringer Justiz“, sagt Justizminister Dirk Adams. Es werden bereits an den Landgerichten Meiningen und Gera erstinstanzliche Verfahren der Zivil- und Handelskammern elektronisch geführt. „Dort hat sich gezeigt, dass der Umstellungsprozess zwar aufwändig ist, die Erfahrungen aber sehr gut nutzbar sind für weitere Einführungsschritte.“

Die elektronische Aktenführung soll nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 bundesweit in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren verbindlich sein. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Wachtmeister, Geschäftsstellenmitarbeiter, Rechtspfleger sowie Richter und Staatsanwälte werden im Rahmen eines landesweiten Projektes auf die Umstellung vorbereitet. Neben erheblichem Schulungsaufwand, sowie der Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung einer elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.

„Nach wie vor stellt die Corona-Pandemie eine zusätzliche Hürde für das zügige Voranschreiten des Projekts, insbesondere für die Gewährleistung der Schulungen, dar, die es zu meistern gilt“, so Adams. „Gleichzeitig wird durch sie aber auch ein wesentlicher Vorteil der Digitalisierung deutlicher. Die Arbeit kann fast unberührt von den durch das Infektionsgeschehen bedingten Maßnahmen weiterlaufen. Ich hoffe nun, dass auch für die Bediensteten des Thüringer Oberlandesgericht vor allem der Nutzen der eAkte spürbar wird.“

Die Einführung der elektronischen Aktenführung wird zum 2. November 2021 erstmalig in der Verwaltungsgerichtsbarkeit fortgesetzt werden. Dort werden am Verwaltungsgericht Weimar alle neu eingehenden Verfahren umgestellt.

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