Sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Dienst konnte inzwischen mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. Im aktuell am stärksten belasteten mittleren Justizdienst werden die Verwaltungsgerichte anteilig von zehn Kräften aus der Sozialgerichtsbarkeit unterstützt. Darüber hinaus erhalten die Verwaltungsgerichte im nichtrichterlichen Dienst auch aus dem BAMF personelle Verstärkung. Im Rahmen eines bundesweiten Pilotprojekts unterstützen fünf Mitarbeiter des BAMF, die bislang in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl tätig waren, die Serviceeinheiten der Verwaltungsgerichte. Im Herbst 2025 werden zudem zwei Anwärter nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes für den mittleren Justizdienst ihren Dienst an einem Verwaltungsgericht antreten. Gleiches gilt für den gehobenen Dienst. Auch im Bereich des richterlichen Dienstes konnte bereits eine deutliche personelle Verstärkung erreicht werden.
„Die umgesetzten personellen Maßnahmen stellen eine gute Unterstützung der Verwaltungsgerichte dar, sind jedoch in ihrem Umfang noch nicht ausreichend und zum Teil vorübergehend. Es ist zusätzliche Verstärkung in allen Laufbahnzweigen erforderlich. Da ist in den vergangenen Legislaturperioden viel versäumt worden. Diesen großen Bedarf muss auch der Haushaltsgesetzgeber erkennen und die entsprechenden Mittel und Stellen zur Verfügung stellen“, so Meißner.
„Den Kolleginnen und Kollegen, die sehr spontan bereit waren, uns zu unterstützen, danke ich ausdrücklich“, betont Meißner. „Dieses Engagement ist in dieser besonderen Situation nicht selbstverständlich. Gemeinsam mit unserem Stammpersonal, das in den vergangenen Jahren beinah Unmögliches geleistet hat, sichern sie unseren starken funktionsfähigen Rechtsstaat.“