„Gleichberechtigte Partizipation ist jedoch kein Selbstläufer. Ich werde mich daher für die Gleichstellung von Frauen in den juristischen Berufen auch weiterhin einsetzen. Die Thüringer Justiz bietet bereits ein Arbeitsumfeld, das den beruflichen und persönlichen Erwartungen vieler Frauen entgegenkommt. So ist die Anzahl der Richterinnen über alle Gerichtsbarkeiten von 2018 bis Ende 2021 von 253 auf 271 gestiegen. Die Zahl der Staatsanwältinnen ist im gleichen Zeitraum von 94 auf 101 gestiegen. Auch an der Spitze sind Frauen inzwischen keine Seltenheit mehr. Dem Oberlandesgericht, am Landesarbeitsgericht, am Landessozialgericht und der Generalstaatsanwaltschaft stehen jeweils Frauen vor. Und zwei der vier Präsidentenstellen an den Landgerichten sind mit Frauen besetzt. Dies sind wichtige Schritte, aber noch immer sind Frauen in vielen Bereichen unterrepräsentiert. Umso wichtiger ist es, ihre Leistung auch in Zukunft gleichberechtigt anzuerkennen“, führt Minister Adams aus.
Hintergrund:
Vor genau 100 Jahren, am 11. Juli 1922, trat das „Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen in der Rechtspflege“ mit der Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt in Kraft. Maßgeblich dafür eingesetzt hatte sich der 1914 gegründete Deutsche Juristinnen-Verein (DJV).
Die Frauen in juristischen Spitzenpositionen in Thüringen:
- Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts Astrid Baumann
- Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Susanne Engel
- Präsidentin des Thüringer Landessozialgerichts Kerstin Jüttemann
- Generalstaatsanwältin Marlies Lindner
- Präsidentin des Landgerichts Erfurt Renate Schwarz
- Präsidentin des Landgerichts Meiningen Sonja Friebertshäuser