Anlässlich des jährlichen Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar gedenken wir derer, die durch das nationalsozialistische Regime entmenschlicht, entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden. Der Tag soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und als Mahnung stehen, ein solches Regime nicht mehr zuzulassen.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Ministerin betroffen, dass es Menschen gibt, welche die Unantastbarkeit der Würde des Menschen in Frage stellen. Leugnung, Verächtlichmachung und Hass sind unvereinbar mit den Grundwerten unserer Gesellschaft. Diesem Entgegenzutreten bleibt oberste Aufgabe des Rechtsstaates.
„Die Thüringer Justiz steht zum Bekenntnis ‚Nie wieder‘, mit dem jährlich der Millionen Opfer gedacht wird. Mit all unserer Kraft müssen wir uns für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzen, um die Wiederholung solcher Gräueltaten heute und in Zukunft zu verhindern“, schließt die Ministerin.
Da der offizielle Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar in diesem Jahr auf den Sabbat fällt, findet die Veranstaltung des Freistaats Thüringen einen Tag früher als üblich statt.