Nach Abarbeitung der vor diesem Stichtag eingegangenen Verfahren, die in Papierform fortgeführt werden, wird das Sozialgericht seine Akten ausschließlich digital führen. Es wird damit technisch in die Lage versetzt, Schriftsätze, die von Rechtsanwälten, Behörden und anderen sogenannten professionellen Einreichern seit Anfang 2022 elektronisch übermittelt werden müssen, vollständig elektronisch weiterzuverarbeiten. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich an der Übermittlungsart allerdings nichts.
„Die beim Sozialgericht Gotha Bediensteten sehen sich gut auf die Einführung der elektronischen Akte vorbereitet. Wir betrachten diesen Modernisierungsschub als Chance, unserem Rechtsschutz-Auftrag zukünftig noch effektiver gerecht zu werden“, erklärt der kommissarische Direktor des Sozialgerichts Gotha Jens Petermann.
Bislang verfügen neun weitere Thüringer Gerichte über elektronische Verfahrensakten, darunter sämtliche Verwaltungsgerichte. In diesem Jahr stellen mit dem Thüringer Landessozialgericht im September und mit dem Sozialgericht Meiningen im November zwei weitere Sozialgerichte auf elektronische Aktenführung um. Mit der Einführung am Sozialgericht Nordhausen am 28. Mai 2024 wird dann auch die Sozialgerichtsbarkeit in Thüringen vollständig digitalisiert sein.
Die elektronische Aktenführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Modernisierung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung der elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Änderungen geprägt.