Minister Adams führt aus: „Dabei geht es um die Durchführung elektronischer Prüfungen. Aufsichtsarbeiten (Klausuren) können danach künftig mit Computern geschrieben und online korrigiert werden. Auch das Prüfungsverfahren als solches wird digital und nicht mehr in Papierform ablaufen.
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren wird ermöglicht werden, das Rechtsreferendariat in Thüringen in Teilzeit zu absolvieren. Dies soll den Zugang und die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst für diejenigen verbessern, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Ehegatten, Lebenspartner oder in gerader Linie Verwandte zu betreuen haben.
Der Plicht- und Prüfungsstoff in der Juristenausbildung wird umfassend geändert und genauer gefasst. Hierauf haben sich alle Länder verständigt. Die erforderliche Ermächtigungsgrundlage ist in dem novellierten § 9 Abs. 1 ThürJAG enthalten.
Weitere Änderungen betreffen die Anpassung an die allgemeine Rechtsentwicklung, insbesondere im Datenschutz und im Zulassungsverfahren für das Rechtsreferendariat. „Mit diesem Gesetz gelingt ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Thüringer Juristenausbildung“, freut sich Minister Adams abschließend.