In Bad Schandau endete heute die zweitätige Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister. „Es geht um nichts Geringeres als den Rechtsstaat zu bewahren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihn zu festigen“ betont Meißner. „Dafür braucht es eine personell gut und technologisch modern ausgestattete Justiz.“ Bei der Konferenz wurde die Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund begrüßt, einen neuen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen.
„Die personelle Stärkung muss einen zentralen Baustein eines neuen Pakts darstellen“, so Meißner. „Dies bedeutet, dass sich der Bund an der langfristigen Finanzierung von mindestens 2000 weiterer deutschlandweiter Stellen für Richter und Staatsanwälte. Das wären 53 Stellen für Thüringen, die wir dringend brauchen. Ebenso wichtig sind zusätzliche Stellen im Bereich des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltschaftlichen Personals in den Gerichten und Staatsanwaltschaften.“
Neben dem Personal sind die Verbesserung der Digitalisierung und die Verschlankung sowie Beschleunigung von Verfahrensabläufen weitere Säulen des Pakts.
Justizministerin Meißner betont, dass Thüringen im Rahmen der bisherigen Digitalisierungsinitiative bereits weit vorangekommen ist. „Diese Erfolge müssen gesichert und die noch ausstehenden großen Aufgaben ebenso fortgeführt werden. Dies gilt unter anderem für die Modernisierung sämtlicher Fachverfahren und die bundeseinheitliche Justizcloud.“ Die Justizministerinnen und Justizminister halten eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Digitalisierung der Justiz in Höhe von mindestens 200 Millionen Euro jährlich in den kommenden vier Jahren für erforderlich.
In Anwesenheit der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig berieten die Justizministerinnen und Justizminister auch weitere aktuelle Themen der Justiz.
Besonders begrüßt Thüringen die Initiativen zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von insbesondere schweren Straftaten, darunter die Zulassung der Erhebung von gespeicherten Standortdaten des Autobahnmautsystems und die Erweiterung des Umfangs der zulässigen DNA-Untersuchung auf die biogeographische Herkunft. „Ziel ist und bleibt die Aufklärung von Straftaten. Die Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der wissenschaftlich anerkannten Methoden der molekulargenetischen Untersuchung wäre dabei hilfreich. Dies kann auch Grundrechtseingriffen gegen Unbescholtene vermeiden, etwa durch Eingrenzung des Personenkreises auf das Merkmal der biogeografischen Herkunft des mutmaßlichen Täters.“
Beide Beschlussvorschläge sind aufgrund mangelnder Zustimmung der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-geführten Justizressorts gescheitert. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese verfügbaren Informationen nicht genutzt werden sollen“, sagt Meißner. „Wer Recht bricht, muss die volle Härte des Gesetzes spüren. Wir in Thüringen werden uns weiterhin für die Verbesserung von Ermittlungsmöglichkeiten einsetzen: um Täter zu ermitteln, zu fassen und zur Rechenschaft zu ziehen.“