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25 Jahre OLG – Erfolgsbilanz und Grundlage für die Zukunft der Thüringer Justiz

63/2018

Justizminister Dieter Lauinger nimmt morgen am Festakt anlässlich des 25-jährigen Bestehens des am 1. September 1993 wiedererrichteten Thüringer Oberlandesgerichts teil.

Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nimmt morgen am Festakt anlässlich des 25-jährigen Bestehens des am 1. September 1993 wiedererrichteten Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) teil. „Das Oberlandesgericht ist ein bedeutsames Element des nach 1989 aufgebauten demokratischen Rechtsstaats. Daher ist das 25-jährige Bestehen ein guter Grund zu feiern“, sagt Lauinger dazu. Mit dem Thüringer Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften wurde 1993 der gesetzliche Rahmen für das Thüringer Oberlandesgericht in Jena geschaffen. „Von hier aus wurde ein großer Teil der Aufbauarbeit der Justiz im Freistaat koordiniert und die Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten mitgestaltet“, so der Minister. Lauinger hebt auch die Bedeutung des OLG für die Gestaltung der Zukunft der Thüringer Justiz hervor. „Vor dem Hintergrund der Erfolgsbilanz der vergangenen 25 Jahre können wir uns mit dem Wissen um die Kompetenz am OLG mit einer gewissen Gelassenheit auf das Morgen einstellen“, sagt Lauinger. „Vor der Thüringer Justiz liegen weitere Herausforderungen. Sie betreffen den demografischen Wandel und die Digitalisierung. Das sind andere Herausforderungen als vor 25 Jahren, aber ich bin mir sicher, dass wir sie gemeinsam erfolgreich meistern werden.“ Der Minister verweist angesichts des OLG-Jubiläums auch auf die Notwendigkeit, die unabhängige Justiz zu verteidigen. „Sie gehört zum Fundament des demokratischen Rechtsstaats, dessen Existenz keine Selbstverständlichkeit ist“, so Lauinger. Er verweist darauf, dass nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur Rechtsstaat und Demokratie im Grundgesetz eng miteinander verknüpft wurden. „Beide sollen die Freiheit schützen: die Demokratie, indem sie Bildung und Kontrolle der staatlichen Organe regelt, der Rechtsstaat, indem er staatliche Tätigkeit definiert und gegebenenfalls begrenzt“, so Lauinger. „Die leichtfertige Diskreditierung rechtsstaatlicher Verfahren und plumpe Forderungen nach schnelleren, vermeintlich einfacheren Entscheidungen sind zurückzuweisen.“

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