„Die Rechtsprechung ist in einem Rechtsstaat allein unabhängigen Gerichten anvertraut. Auch wenn für einen Justizminister in besonderer Weise gilt, dass er sich nicht zu einem erwünschten oder unerwünschten Verfahrensergebnis äußert, so empfehle ich allen Mäßigung und den gebotenen Respekt vor den anderen Gewalten. Es passt nicht zusammen, dass die Unabhängigkeit der Justiz zwar grundsätzlich begrüßt wird, aber in besonderen Fällen dann doch davon abgewichen werden soll.“
Adams verweist auf das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen. „Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz gilt gegenüber allen Staatsgewalten. Jedem Versuch der Einflussnahme, auch mittelbar, und dem Versuch, Druck auszuüben, werde ich entschieden entgegentreten und die Unabhängigkeit der Justiz verteidigen. Die Entscheidung in einem Gerichtsverfahren in einem demokratischen Rechtsstaat obliegt einzig und allein den unabhängigen und weisungsfreien Richterinnen und Richtern“, so Adams abschließend.