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Verwaltungsgerichtsbarkeit wird weiter gestärkt

21/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Die Asylrechtsprechung stellt einen wichtigen Bereich der Thüringer Justiz dar. Daher hat das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeleitet.

„Uns ist die Situation der Gerichte sehr bewusst und sie haben unsere volle Unterstützung“, sagt Ministerin Beate Meißner. Der Geschäftsanfall der Verwaltungsgerichte verläuft regelmäßig wellenförmig (zum Beispiel Flüchtlingskrise 2015/2016). Mit der Umsetzung von fünf Richterplanstellen aus der Sozialgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Haushalt 2025 und drei Neueinstellungen zum 15. Juni 2025 sind die Verwaltungsgerichte mit Blick auf die steigenden Eingangszahlen bereits verstärkt worden. Weitere personelle Aufstockungen sind geplant.

„Wir haben in der Migrationspolitik einen Neuanfang begonnen, der auch bei der Asylrechtsprechung sichtbar werden muss“, so Meißner. „Unser Kurs ist dabei klar und wir werden ihm konsequent folgen. Wir brauchen jedoch mit Blick auf den aktuellen Generationenwechsel nicht nur in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern in der gesamten Justiz, mehr Personal. Wir können nicht eine Gerichtsbarkeit auf Kosten der anderen aufstocken. Der Bedarf an Richtern, aber auch Staatsanwälten, muss sich in den laufenden Gesprächen zum Landesetat niederschlagen. Entsprechende Vorschläge hat das Ministerium eingebracht. Letztlich entscheidet der Haushaltsgesetzgeber, wie die Justiz künftig arbeiten soll.“

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