Es gibt guten Grund, dieses Jubiläum würdig zu begehen. Denn bei unserem Grundgesetz handelt es sich nicht nur um ein historisches Regelwerk, das sich über Jahrzehnte hin bewährt hat, sondern um ein tragfähiges Fundament unserer Gesellschaft. Seine Anerkennung spiegelt sich überall wider, etwa in der Vielfalt der Lebenspläne, der fortschreitenden Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in vielfältigen Bereichen und in einer gelingenden Integration. Das Grundgesetz ist 75 Jahre alt, aber den aktuellen Herausforderungen gewachsen.“ Ministerin Denstädt nimmt heute an den Feierlichkeiten zum Jahrestag teil.
„Das Grundgesetz sichert wichtige Grundrechte, die für eine freiheitlich demokratische Gesellschaft stehen. Getragen vom Schutzgedanken gegenüber staatlichen Eingriffen besteht die Verpflichtung staatlichen Handelns, die Grundrechte jeder Bürgerin und jedes Bürgers zu achten“, so Denstädt. „Zudem regelt es die Gewaltenteilung und ist damit Grundlage für eine unabhängige und demokratische Justiz. Geschichte und Gegenwart führen uns vor Augen, wie wichtig es für eine funktionierende Demokratie ist, dass Richterinnen und Richter bei ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.“
Die Ministerin verweist aber auch darauf, dass die freiheitliche Grundordnung immer wieder geschützt werden muss. „Das gilt heute in gesteigertem Maße. Populisten und politisch Extreme gefährden ihre Basis. Diese Gefahrenpotenziale müssen wir ernst nehmen.“