Transidentitäre Menschen mussten bisher für eine Änderung ihres Namens oder ihres Geschlechtseintrags hohe Hürden überwinden. Sie mussten die Entscheidung eines Gerichts herbeiführen und sich medizinisch begutachten lassen. „Das gehört geändert, das gehört abgeschafft – ganz im Sinne unserer grundgesetzlich geschützten Werte“, betonte Denstädt. Denn das Grundgesetz gewähre jedem das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dies umfasse auch das Recht auf die geschlechtliche Identität.
Mit dem vorliegenden Selbstbestimmungsgesetz wird es für transidentitäre, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig einfacher, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Dies bedeutet eine spürbare Entlastung der Betroffenen. Denn anstelle der Einholung zweier kostenaufwendiger Sachverständigengutachten und einer gerichtlichen Entscheidung soll es bei Erwachsenen reichen, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt vorzunehmen.
Das vorliegende Gesetz bringe zudem eine Normalisierung in den Alltag der Betroffenen, erklärte die Ministerin. Seien bisher für bestimmte Lebensbereiche klarstellende Regeln oder Sonderregeln vorgesehen, etwa wenn es um den Zugang zu Einrichtungen und geschützten Räumen oder die Bewertung von sportlichen Leistungen angelangt, werde es künftig grundsätzlich auf den jeweils aktuellen Geschlechtseintrag und auf die aktuell dort eingetragenen Vornamen der Person ankommen.
Als Justizministerin begrüßt Denstädt zudem, dass das Gesetz auch zur Entlastung der Justiz beitragen werde. Denn das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz hatte tausende von Streitfällen produziert – mit jährlich steigender Tendenz. Bereits im Jahr 2013 wurden bundesweit über 1400 gerichtliche Verfahren erfasst. 2021 stieg die Zahl sogar auf über 3200 an. „Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist hier ein deutlicher Rückgang zu erwarten, da das Konfliktpotenzial wesentlich reduziert wird“.
Die Ministerin plädierte deshalb im Bundesrat dafür, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das geplante Gesetz zügig zu verabschieden. „Lassen Sie uns einen richtigen und wichtigen Schritt zur Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts tun. Er ist einer modernen, aufgeschlossenen und sozialen Gesellschaft würdig.“