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Thomas Schneider tritt Amt als Präsident des OLG an

16/2023
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Thomas Schneider tritt am Montag sein Amt als Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) an. Er war bereits am 14. April ernannt worden und folgt auf die Präsidentin des OLG a.D. Astrid Baumann, die Ende Januar 2023 in den Ruhestand getreten war.

„Thomas Schneider ist ein vielfältig versierter Jurist, der sich vor allem durch außerordentlich breite und vielfältige Erfahrungen in fachlichen und organisatorischen Bereichen auszeichnet. Darüber hinaus hat er in den vergangenen Jahren als Abteilungsleiter im Ministerium unter Beweis gestellt, dass er zur Übernahme von Führungsaufgaben bestens geeignet ist. Thomas Schneider genießt in der Thüringer Justiz einen hervorragenden Ruf und ich freue mich, in einer herausfordernden Zeit einen so erfahrenen Juristen an der Spitze des Oberlandesgerichts zu wissen – auch wenn das Ministerium einen wertvollen Abteilungsleiter verliert“, so Justizministerin Doreen Denstädt.

Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Philip Redeker ergänzt: „Ich freue mich darüber, dass wir nach nur dreimonatiger Vakanz an der Gerichtsspitze mit Herrn Ministerialdirigenten Thomas Schneider einen erfahrenen Juristen als Präsidenten für das Thüringer Oberlandesgericht begrüßen dürfen, der die Thüringer Justiz in den unterschiedlichsten Funktionen von der Pike auf kennengelernt hat.“

Schneider wird das OLG in Jena mit über 300 Mitarbeitenden, darunter über 40 Richterinnen und Richtern leiten. Zum OLG-Bezirk gehören vier Landgerichte und 23 Amtsgerichte. Insgesamt sind circa 2000 Menschen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen beschäftigt, dazu zählen 400 Richterinnen und Richter, fast 450 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, etwa 900 Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte auf den Geschäftsstellen, rund 200 Wachtmeister, fast 70 Sozialarbeiterinnen und Bewährungshelfer sowie rund 100 Gerichtsvollzieher. In den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts fällt auch die Personal- und Ausbildungsverantwortung für die Servicekräfte, Wachtmeister, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Bezirksnotare im Gerichtsbezirk sowie die Einführung der eAkte an den Gerichten.

Zur Person:

Thomas Schneider, 1963 geboren, studierte von 1983 bis 1988 Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und des Saarlandes. Das 2. juristische Staatsexamen legte er 1991 ab. Von 1991 bis 2000 war er Richter am Landgericht Erfurt, zunächst auf Probe, 1995 folgte die Ernennung auf Lebenszeit. In dieser Zeit war er von Dezember 1992 bis Dezember 1993 an das Thüringer Justizministerium als Referatsleiter sowie von März bis November 1996 an das OLG als richterlicher Beisitzer abgeordnet. Von April 2000 bis September 2001 war er Richter am OLG.

Die nächste Station in Schneiders Werdegang war das Landgericht Erfurt von Oktober 2001 bis März 2018, zunächst als Vorsitzender Richter und ab 2008 als Vizepräsident. Von Januar bis September 2012 nahm er eine Teilabordnung an das Amtsgericht Sömmerda als ständiger Vertreter des Direktors wahr.

Im Februar 2018 folgte der Wechsel an das TMMJV, zunächst in Form einer Abordnung zur Vakanzvertretung des Abteilungsleiters Strafvollzug, ab März 2018 dann im Rang eines Ministerialdirigenten als Leiter der Abteilung Justizvollzug.

Am 1. Mai 2023 wird er Präsident des OLG.

 

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