Migrationsministerin Beate Meißner sagt dazu: „Integration findet vielfach vor Ort statt – in Vereinen, in Jugendgruppen, auf dem Fußballplatz oder beim gemeinsamen Engagement vor Ort. Mit unseren Mitteln wollen wir neben den etablierten Integrationsvorhaben im Land auch insbesondere kleinere Organisationen wie Jugendfeuerwehren, Landfrauenvereine und Sportvereine ermutigen, neue Projekte zu starten oder bestehende Angebote auszubauen.“
Möglich wurde dies durch den jüngsten Haushaltsbeschluss des Thüringer Landtags. Damit verfolgt das TMJMV das Ziel, die Teilhabe und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationsbiografie nachhaltig zu stärken. Die Mittel werden im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsbiografie“ vergeben. „Dabei legen wir einen besonderen Förderschwerpunkt auf den ländlichen Raum. Wir unterstützen dahingehend vielfältig. Alle, die gute Ideen für nachhaltige Integration haben, sind willkommen“, so Meißner.
Die zusätzlichen Mittel sollen für Projekte im ländlichen Raum und für die Verbesserung der niedrigschwelligen psychosozialen Beratung für Menschen mit Migrationsgeschichte eingesetzt werden. Ziel ist es, bestehende Beratungsangebote zu stärken, neue Kooperationen anzustoßen und den Zugang zu unterstützenden Strukturen insbesondere in unterversorgten Regionen zu erleichtern.
Anträge auf Förderung können gemäß der geltenden Richtlinie auch unterjährig gestellt werden und müssen bis spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn der Bewilligungsbehörde vorliegen. Die entsprechenden Informationen und Formulare stehen online zur Verfügung unter: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/VVTH-VVTH000010638
Hintergrund:
Die „Richtlinie zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsbiografie“ bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung integrationsfördernder Maßnahmen in Thüringen.