„Pauschaler Kritik der Justiz gegenüber stelle ich mich jedoch entgegen und sehe keinen Anlass zu diesem Misstrauen“, so Adams weiter. „Die Führung gerichtlicher Verfahren obliegt den Gerichten, hier gilt die uneingeschränkte richterliche Unabhängigkeit. Aus vielen Einzelverfahren ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte ihren rechtsstaatlichen Auftrag, alle für und gegen eine beschuldigte Person sprechenden Umstände zu berücksichtigen, sorgfältig und mit großem, oft auch überobligationsmäßigem Engagement nachkommen.“
Bei der Forderung nach einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft muss, so Adams, abgewogen werden. „Hierbei müssen beide Aspekte im Blick behalten werden: die Spezialisierung einerseits und die räumliche Entfernung andererseits, die mit einer geringeren Orts- und regionalen Szenekenntnis einhergeht“, sagt der Justizminister. „Richtig ist aber, und das ist uns auch wichtig, dass einschlägige Verfahren von speziell sachkundigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bearbeitet werden. Dies ist in Thüringen in allen vier Staatsanwaltschaften durch Sonderdezernate und Spezialabteilungen für die Verfolgung politisch motivierter Straftaten gesichert.“