Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, dass die Pauschalerstattung des Landes künftig für eine bestimmte, vom Landesverwaltungsamt bekannt zu gebende Anzahl von vorzuhaltenden Unterbringungsplätzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt. Damit kann dem Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte Rechnung getragen werden, das Kostenrisiko einer gegebenenfalls geringer werdenden Verteilung von Flüchtlingen zu reduzieren. Zudem wird eine Differenzierung der Höhe der Pauschale nach Landkreisen und kreisfreien Städten den verschiedenen regionalen Bedingungen besser gerecht, insbesondere was Miet- und Grundstückspreise in kreisfreien Städten anbelangt.
Abzuwarten ist die Anhörung der Kommunen zu diesem Vorhaben.