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Über unser Ministerium

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite des 
Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucher-Schutz.
Das Ministerium gehört zur Regierung von Thüringen.
Etwa 180 Menschen arbeiten hier.

Logo des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Die Ministerin heißt Doreen Denstädt.
Sie leitet das Ministerium.

Portrait von Doreen Denstädt, Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz; Foto: TMMJV/Paul-Philipp Braun

Ihre Stell-Vertreterin ist Meike Herz.

Portrait von Meike Herz, Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz; Foto: TMMJV/Paul-Philipp Braun

Im Ministerium gibt es vier Abteilungen
und das Justiz-Prüfungs-Amt.

Es gibt auch eine Beauftragte für die Flüchtlinge.
Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge heißt Mirjam Kruppa.
Sie finden die Beauftragte im Internet unter:
https://bimf.thueringen.de/

Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge, Mirjam Kruppa

Unser Ministerium ist zuständig für die Bereiche:

Migration

Menschen flüchten aus anderen Ländern zu uns.
Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Viele Menschen sind auf der Flucht,
vor allem wegen Kriegen.
Diese Menschen sind Flüchtlinge.
Wir kümmern uns darum,
dass sie untergebracht und versorgt werden.

Die Flüchtlinge werden auch betreut.
Sie werden beim Deutsch lernen unterstützt.
Ihnen wird gezeigt, wie sie sich hier
zurechtfinden können.
Das ist wichtig für die Integration.
Denn wenn ein Mensch
in ein fremdes Land kommt,
kennt er sich nicht aus.
Er muss erst lernen,
wie man in dem Land zurechtkommt.
Und welche Regeln es gibt.

Um in Deutschland gut zu leben,
sind auch Arbeit und Freunde wichtig.

Frauen und Männer aus verschiedenen Ländern. Bild: Stefan Albers

Justiz

Justiz bedeutet Rechts-Wesen.
Es geht um das Recht und die Gesetze.
Zur Justiz gehören die Gerichte,
die Staats-Anwaltschaften und die Gefängnisse.

Ein dickes Buch mit einem Paragrafen-Zeichen auf der Deck-Seite. Bild: Stefan Albers

Staats-Anwälte prüfen,
ob Menschen gegen Gesetze verstoßen haben.
Nach einer Straf-Tat gibt die Staats-Anwaltschaft
den Fall an das Gericht weiter.

Einer Person wird die die Geld-Börse aus der Tasche gestohlen. Foto: Stefan Albers

Beim Gericht entscheidet eine Richterin
oder ein Richter.
Sie wollen herausfinden,
ob die Straf-Tat wirklich begangen wurde.

Die Richter entscheiden auch,
welche Strafen die Menschen bekommen.
Manche müssen ins Gefängnis.
Wir nennen das Justiz-Vollzugs-Anstalt.

Gerichte gibt es auch für Streit-Fälle.
Eine Richterin oder ein Richter entscheidet,
wer Recht hat.
Es gibt verschiedene Gerichte
für unterschiedliche Rechts-Gebiete.

Eine Frau sitzt mit Robe und Gesetzbüchern hinter dem Richtertisch. Bild: Stefan Albers

Verbraucher-Schutz

Wir alle sind Verbraucher.
Verbrauchen bedeutet:
Etwas kaufen oder benutzen.
Dazu gibt es Gesetze.
Wir Verbraucher sollen geschützt werden.
Zum Beispiel vor Betrug oder schlechten Waren.

Ein Blatt Papier mit der Über-Schrift Vertrag und zwei Unterschriften. Bild: Stefan Albers

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