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Notarinnen ernannt


Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Justizstaatssekretär Sebastian von Ammon hat heute den Notarassessorinnen Dr. Annett Meier-Wehrsdorfer, Susanne Reichenbach und Anne Mähler die sogenannten „Bestallungsurkunden“ überreicht.

Justizstaatssekretär Sebastian von Ammon hat heute den Notarassessorinnen Dr. Annett Meier-Wehrsdorfer (links), Susanne Reichenbach (Mitte) und Anne Mähler (rechts) die sogenannten „Bestallungsurkunden“ überreicht.
Justizstaatssekretär Sebastian von Ammon und die Notarinnen Dr. Annett Meier-Wehrsdorfer (links), Susanne Reichenbach (Mitte) und Anne Mähler (rechts).

„Wir bekennen uns ganz klar zur Justiz in der Fläche“, so von Ammon. „Rechtssuchenden sollen in Thüringen auch in Zukunft ortsnah notarielle Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Wir haben mit den drei Kolleginnen persönlich und fachlich hervorragend geeignete Juristinnen gefunden, die als Notarinnen die Bürgerinnen und Bürger ihrer Region kompetent und unabhängig bei der Abwicklung von Rechtssachen unterstützen werden. Ich gratuliere ihnen herzlich und wünsche alles Gute bei der Ausübung ihrer Aufgaben.“

Anne Mähler wurde mit Wirkung vom 1. März 2020 zur Notarin in Artern ernannt, Dr. Annett Meier-Wehrsdorfer mit Wirkung vom 1. Mai 2020 zur Notarin in Hildburghausen und Susanne Reichenbach mit Wirkung vom 1. Mai 2020 zur Notarin in Altenburg.

Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, § 1 BNotO. Sie werden in Thüringen nach Anhörung der Notarkammer von der Landesjustizverwaltung zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt, §§ 3 Abs. 1, 12 BNotO. Der Bestellung geht in der Regel ein mindestens dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor voraus, § 7 Abs. 1 BNotO. Notarassessorenstellen werden regelmäßig auf der Internetseite des TMMJV ausgeschrieben.

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