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Kündigungsklausel unwirksam

33/2017

„Sparerinnen und Sparer sollten sich auch hierzulande ihre Bausparverträge genau anschauen und gegebenenfalls auf eine Änderung drängen.“ So kommentiert Thüringens Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger das heutige Urteil des Landgerichtes Karlsruhe.

„Sparerinnen und Sparer sollten sich auch hierzulande ihre Bausparverträge genau anschauen und gegebenenfalls auf eine Änderung drängen.“ So kommentiert Thüringens Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das heutige Urteil des Landgerichtes Karlsruhe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Bausparkasse Badenia geklagt. Das Landgericht entschied nun, dass letztere eine Kündigungsklausel aus ihren Vertragsbedingungen streichen muss, da sie eine unangemessene Benachteiligung der Bausparerinnen und -sparer darstelle. Die Klausel ermöglicht die Kündigung von Bausparverträgen 15 Jahre nach Vertragsabschluss, wenn kein Darlehen gewünscht und stattdessen das Vertragsverhältnis nur als Anlage samt Guthabenzinsen genutzt wird. Dadurch hätte das Institut ab 2030 Altverträge in der Regel zwei bis fünf Jahre früher kündigen können. „Mit dem heutigen Urteil wurden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Das in Deutschland so beliebte Instrument des Bausparvertrages bleibt eine sichere Anlage“, so Lauinger. „Doch es gilt wie bei allen Finanzprodukten weiterhin, auch das sogenannte Kleingedruckte genau zu betrachten. Neben Aufmerksamkeit kann da eine Beratung zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale hilfreich sein.“ Noch in diesem Jahr sollen weitere Gerichtsverfahren zum gleichen Sachverhalt mit Bezug auf andere Institute fallen. Das heutige Urteil aus Karlsruhe gilt als richtunggebend.

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