Der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute Klauseln zu Zusatz-Entgelten einer Sparkasse gekippt hat. „Diese Regelungen stellen einen unangemessenen Nachteil für die betroffenen Kundinnen und Kunden dar“, sagt Lauinger zum Urteil der Karlsruher Richter. „Es darf nicht sein, dass Kreditinstitute allgemeine Betriebskosten auf die Nutzerinnen und Nutzer abwälzen und sich dabei nicht einmal an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren. Damit wird insbesondere das gesetzlich verankerte `Konto für alle´ ad absurdum geführt, weil es für Menschen mit knappen Finanzen schlicht nicht bezahlbar ist.“ In der heutigen Verhandlung ging es zum Beispiel um fünf Euro Gebühr für die Benachrichtigung per Post über eine abgelehnte SEPA-Lastschrifteinlösung. Verbraucherschützer hatten dagegen geklagt. Das Gericht entschied, dass die Zusatz-Entgelte nicht rechtens waren. „Das bedeutet auch, dass Kundinnen und Kunden anderer Kreditinstitute ihre Gebühren überprüfen sollten und sich gegebenenfalls dagegen wehren können“, so Lauinger. „Hilfreich kann da auch ein Gespräch mit den Beraterinnen und Beratern der Verbraucherzentrale sein.“
BGH kippt Konto-Entgelte
Der Thüringer Verbraucherschutzminister Dieter Lauinger begrüßt, dass der Bundesgerichtshof heute Klauseln zu Zusatz-Entgelten einer Sparkasse gekippt hat.