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Meißner besucht Erstaufnahmeeinrichtung Suhl

7/2025
Erstellt von Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Migrationsministerin Beate Meißner und Staatssekretär Christian Klein besuchten heute die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Suhl. „Die Landesregierung will Richtungswechsel in Migrationspolitik. Der Besuch war ein Schritt in diese Richtung“, so die Ministerin.

In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Probleme in der EAE gegeben. „Ich danke allen Mitarbeitern, die unter schwierigen Bedingungen mit großem Engagement hier arbeiten“, so Meißner. „Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen, die wir ebenfalls unterstützen wollen. Deswegen haben wir das Ziel, Personen mit geringer Bleibeperspektive, beispielsweise aus sicheren Herkunftsländern oder Zweit- und Folgeantragssteller, nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen.“

Die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl soll im November 2025 gekündigt und zum November 2026 leergezogen werden. „Dabei geht es nicht allein darum, die Kapazitäten aus Suhl an einen anderen Ort zu verlagern. Es geht um ein Gesamtkonzept, es geht darum, an welchem Standort, in welcher Einrichtung bestimmte Gruppen von Flüchtlingen am besten aufgenommen werden können“, sagt Meißner. „In Suhl kommt uns derzeit die sinkende Belegung zugute.“ Waren im Januar 2024 1343 Personen in Suhl untergebracht, waren es heute 460. Auch größere Zwischenfälle gibt es aktuell nicht. „Insgesamt ermöglicht uns dies, Arbeiten zur Verbesserung der Situation durchzuführen.“

Aktuell stellt sich die Zugangs- und Belegungssituation in Thüringen relativ entspannt dar. „Aber was die Aufnahmekapazitäten angeht, stehe ich auf dem Standpunkt: Besser haben als brauchen, besser vorzusorgen als wieder aus dem Nichts provisorische Notaufnahmen schaffen zu müssen.“ Deswegen wird im Ministerium eine Taskforce unter Leitung des Staatssekretärs eingesetzt. Auch das Landesverwaltungsamt, das Innenministerium und gegebenenfalls externe Experten werden beteiligt. Meißner: „Die Neustrukturierung erfordert intensive Planungen, umfangreiche Markterkundungen und Verhandlungen mit verschiedenen Vertragspartnern. Im Rahmen dieses Gesamtkonzepts wollen und sollen alle Beteiligten – die Anbieter von Liegenschaften, die Betreiber und auch die in Frage kommenden Kommunen und Kreise – ihre schutzwürdigen Interessen gewahrt sehen.“

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