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Verfassung feiern und schützen

35/2024
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

„Die Verfassung des Freistaats Thüringen ist die Antwort auf die Erfahrungen aus zwei Diktaturen“, sagt Justizministerin Doreen Denstädt anlässlich des 31. Jahrestages der Thüringer Verfassung. „In ihrem Mittelpunkt stehen daher bewusst die Grundrechte der im Freistaat lebenden Menschen. Die in der Verfassung niedergeschriebenen Grundrechte binden die drei staatlichen Gewalten und jedes staatliche Handeln an Recht und Gesetz."

Denstädt betont, dass eine demokratische Ordnung keine Selbstverständlichkeit ist. „Die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz durch die Grundrechte wie zum Beispiel der Meinungs-, Presse- oder Religionsfreiheit bilden das Fundament unseres Gemeinwesens, unseres Zusammenlebens. Doch auch in Thüringen werden diese Rechte von autoritär populistischen Strömungen infrage gestellt und angegriffen. Hetze gegen Minderheiten sowie Gewalt und Beleidigungen gegenüber Amts- und Mandatsträgerinnen beziehungsweise -trägern sind Beispiele dafür“, so die Ministerin. „Um dem entgegenzuwirken, sind wir alle gefordert. Wir müssen denjenigen, die ihre Verachtung für unser demokratisches System zum Ausdruck bringen, klar entgegentreten.“

Denstädt betont auch die Notwendigkeit, staatliche Institutionen gegen den Einfluss von Feinden der Demokratie zu sichern. „Eine zentrale Rolle für die Einhaltung der Verfassung spielt der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Wir müssen dafür sorgen, dass Vakanzen schnell besetzt werden, damit dieses Gremium immer arbeitsfähig ist.“ Die Ministerin: „Der Verfassungsstaat darf nicht durch eine Schwächung seines obersten Wächters in eine Krise gestürzt werden.“

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