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Denstädt und Lindner unterzeichnen Konzept zur Optimierung der Strafverfolgung im Bereich der Hasskriminalität

30/2024
Erstellt von Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Die Thüringer Justizministerin Doreen Denstädt und die Thüringer Generalstaatsanwältin Marlies Lindner haben heute im Rahmen eines erarbeiteten Konzepts für die Thüringer Staatsanwaltschaften zur Optimierung der Strafverfolgung im Bereich der Hasskriminalität ein Maßnahmenpaket verabschiedet.

Mit Blick auf die beunruhigende Entwicklung der Hasskriminalität gerade im Bereich des Internets und die zunehmenden Übergriffe auf politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Amts- und Mandatsträger hatten die Ministerin und die Generalsstaatsanwältin in den vergangenen Wochen die Organisationsstruktur der Strafverfolgung in Thüringen für den Phänomenbereich Hasskriminalität evaluiert. Dabei hat sich ergeben, dass sich die vorhandenen Strukturen im Justizbereich grundsätzlich zwar bewährt haben, jedoch an einzelnen „Stellschrauben nachjustiert“ werden sollte, nicht zuletzt im Hinblick auf das im Frühjahr dieses Jahres vom Bundestag verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz.

Diesem Evaluationsergebnis trägt das heute von der Ministerin und der Generalsstaatsanwältin unterzeichnete Konzept mit einem Maßnahmenbündel Rechnung, zudem unter anderem die Intensivierung des regelmäßigen Austauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden sowie der Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den im Bereich der Bekämpfung der Hasskriminalität engagierten NGO zählt.

Dementsprechend erfreut zeigte sich Ministerin Denstädt am heutigen Tage und äußerte: „Mit Sorge beobachten wir die Entwicklung im Bereich der Hasskriminalität, der viele Bürgerinnen und Bürger, darunter auch politisch Engagierte sowie Amts- und Mandatsträger, zunehmend ausgesetzt sind. Daher war es mir ein Anliegen, gemeinsam mit der Thüringer Generalsstaatsanwältin die Organisationsstrukturen der Staatsanwaltschaften in diesem Phänomenbereich zu überprüfen und aufgrund des Ergebnisses zu optimieren.“

Hintergrundinformation:

Alle vier Thüringer Staatsanwaltschaften haben Sonderdezernate eingerichtet, in denen Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität, unter anderem zum Nachteil von politisch engagierten Bürgern sowie Amts- und Mandatsträgern, bearbeitet werden.  Darüber hinaus sind bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft zwei Dezernenten thüringenweit zuständig für politisch motivierte Straftaten und Verfahren mit politischem Bezug bzw. die „Koordinierungsstelle Hasskriminalität im Internet“. Diese hat die Aufgabe, bei einschlägigen Ermittlungsverfahren als zentrale Ansprechpartnerin u. a. für andere Behörden (Landesmedienanstalt, Medienkonzerne, Landespräventionsrat, Polizei etc.) zu fungieren.

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